Brandschutzklappen
Eine Brandschutzklappe stoppt im Ernstfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch
Brandschutzklappen
Wenn ein Brand ausbricht, sperren Brandschutzklappen in Lüftungsanlagen automatisch die Lüftungsleitungen. So verteilen sich Feuer und Rauch nicht durch das gesamte Gebäude. Da die Klappen Teil der Lüftungsanlage sind, entstehen mit der Zeit Verunreinigungen, die ihre Funktion beeinträchtigen können. Regelmäßige Wartung ist daher keine Option – sondern Pflicht.
Brandschutzklappen
Unsere Leistungen
Unsere Servicetechniker warten Brandschutzklappen nach allen rechtlichen und technischen Vorgaben – mit Wartungsprotokoll direkt vor Ort.
- Jährliche Wartung gemäß TRVB 151 S bzw. H 6031
- Visuelle Kontrolle und Inbetriebnahme
- Kontrolle von Typ und Kennzeichnung
- Feststellung baulicher Veränderungen
- Beseitigung von Korrosion und Verschmutzung
- Prüfung von Lamellen und Dichtungen
- Überprüfung des Sicherheitsschließbetriebs
- Wartungsprotokoll als vollständige Dokumentation
1 x Jährlich
muss eine Brandschutzklappe mindestens gewartet werden
Laut TRVB 151 S Teil V Punkt 1.2 auch sogenannte wartungsfreie Brandschutzklappen
Warum Sie auf uns vertrauen sollten
Fachkundige Techniker: normgerechte Wartung nach TRVB 151 S oder H 6031.
Rechtssicherheit: anerkannte Prüfung gegenüber Behörden und Versicherungen.
Vollständige Dokumentation: Wartungsprotokoll als lückenloser Nachweis.
Für alle Anlagentypen: alle gängigen Fabrikate und Ausführungen.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot zur Brandschutzklappen-Wartung.