Brandschutzbeauftragter und
Sprinklerwart

Professionelle Übernahme der Funktion mit 24 Stunden Bereitschaft

Brandschutzbeauftragter und Sprinklerwart

In vielen Betrieben, Gewerbe- und Industriegebäuden sowie öffentlichen Gebäuden ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben oder behördlich auferlegt. Betreiber von Sprinkleranlagen sind zusätzlich verpflichtet, einen verantwortlichen Sprinklerwart sowie einen Stellvertreter zu benennen.

Beide Funktionen sind mit erheblicher persönlicher Verantwortung und zeitintensivem Aufwand verbunden. Wir übernehmen diese Aufgaben als externer Dienstleister, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Brandschutzbeauftragter

Unsere Leistungen

Wir übernehmen für Sie gerne die Funktion des Brandschutzbeauftragten

  • Übernahme der Funktion als externer Brandschutzbeauftragter
  • 24-Stunden-Rufbereitschaft bei installierter Brandmeldeanlage
  • Einrichtung und Führung der Brandschutzorganisation
  • Erstellung und Fortführung der Brandschutzordnung
  • Kontrolle von Brandschutz-, Flucht- und Rettungsplänen sowie Alarmanlagen
  • Individuelle Kontrolle auf Basis der TRVB O 120-Checkliste
  • Meldung und Koordination der Mängelbehebung
  • Führung des Brandschutzbuches

Sprinklerwart

Wir übernehmen für Sie gerne die Funktion des Sprinklerwarts

 

  • Übernahme der Funktion als externer Sprinklerwart inkl. Stellvertreter
  • Tägliche, wöchentliche und monatliche Sicht- und Funktionskontrollen
  • Auf Wunsch: Koordination der halbjährlichen und jährlichen Wartung durch Fachfirmen
  • Auf Wunsch: Koordination der jährlichen Revision durch akkreditierte Inspektionsstelle
  • Wiederinbetriebnahme der Anlage nach Brandfall oder Wartungsarbeiten
  • Führung des Betriebsbuchs gemäß TRVB 127 S und ÖNORM F 3072

Ab 51 Mitarbeitenden

ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben

Ab 20 Mitarbeitenden bereits ein Brandschutzwart.

So gehen wir als Brandschutzbeauftragter vor

Erstgespräch & Bedarfsanalyse
Klärung ob und in welcher Form ein Brandschutzbeauftragter für Ihr Objekt gesetzlich erforderlich ist

Objektbegehung & Bestandsaufnahme
Erfassung aller Brandschutzeinrichtungen, Dokumentation von Mängeln, Überprüfung bestehender Unterlagen

Übernahme der Funktion
Erstellung bzw. Aktualisierung der Brandschutzordnung, Einrichtung eines Prüffristen- und Dokumentationssystems, Abstimmung mit Behörden

Laufende Betreuung
Regelmäßige Kontrollbegehungen, Individuelle Kontrolle auf Basis der TRVB O 120-Checkliste, Führung des Brandschutzbuches, 24-Stunden-Erreichbarkeit im Alarmfall

So gehen wir als Sprinklerwart vor

Erstgespräch & Bestandsaufnahme
Analyse der Anlagenart, Feststellung der Prüfpflichten und Fristen, Prüfung der vorhandenen Dokumentation und des Betriebsbuchs

Einschulung & Übernahme
Einschulung in Bedienung, Instandhaltung und Wiederinbetriebnahme durch die Errichterfirma, Übernahme des Betriebsbuchs, Einrichtung eines strukturierten Prüffristen-Systems

Laufende Betreuung
Durchführung aller vorgeschriebenen Eigenkontrollen, Beauftragung und Koordination zertifizierter Fachfirmen, lückenlose Dokumentation im Betriebsbuch

Warum Sie auf uns vertrauen sollten

Zertifizierte Fachkompetenz: ausgebildete Brandschutzbeauftragte nach TRVB O 120 und Sprinklerwarte nach TRVB 127 S mit anlagenspezifischen Einschulungsnachweisen.

24/7-Rufbereitschaft: im Falle einer installierten Brandmeldeanlage rund um die Uhr erreichbar.

Entlastung Ihrer Mitarbeitenden: Verantwortung liegt bei einem erfahrenen externen Experten – nicht bei Ihren Mitarbeitern.

Rechtssicherheit: vollständige Erfüllung aller gesetzlichen Betreiberpflichten mit lückenloser Dokumentation.

Für alle Betriebstypen: Gewerbe, Industrie, öffentliche Gebäude, Wohnanlagen.

Fragen Sie uns jetzt als Brandschutzbeauftragten an 

Übernehmen Sie keine unnötigen Risiken und kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir klären gemeinsam, welche Brandschutzfunktionen für Ihr Objekt gesetzlich erforderlich sind und übernehmen die Verantwortung für Sie.